Unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt?

Erfahren Sie was Unfallgeschädigten von der Kfz-Haftpflicht laut Gesetz oder nach den Urteilen höchster Gerichte zusteht und worauf zu achten ist.

  • Recht auf einen Sachverständigen eigener Wahl. Dessen Gutachten ist die Grundlage für die gesamte Schadenregulierung. Es sollte auch Angaben zu den Wiederbeschaffungskosten und zum Restwert enthalten. Diese Positionen besonders sorgfältig prüfen (lassen), weil es vorkommen kann, dass Versicherer hier häufig mit abweichenden Werten arbeiten.
  • Der Geschädigte kann die Reparaturwerkstatt frei wählen, er muss nicht den Empfehlungen der Versicherung folgen. Die Vertrauens- oder Vertragswerkstatt stellt sicher, dass später keine Probleme mit der erweiterten Herstellergewährleistung, bei Garantiefällen oder bei Kulanzfällen auftreten.
  • Sie haben das Recht auf einen Mietwagen oder Nutzungsausfall bei unfallbedingtem Werkstattaufenthaltes Ihres Fahrzeuges.
  • Freie Wahl eines Rechtsanwaltes und das Recht auf Erstattung aller Kosten, die durch den schuldlos erlittenen Unfall entstehen. Dazu gehören auch immer die Honorare für den eigenen Anwalt und (ab 750 Euro Schadenshöhe) den frei gewählten Sachverständigen.

Quelle: autorechtaktuell.de

24h Unfall-Hotline

Unter der 01802 - 771 771 stehen wir Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung. Soweit die Reparatur Ihres Unfallfahrzeugs in einem unserer Betriebe erfolgt, ist dieser Service kostenfrei.

6 Cent aus dem dt. Festnetz, maximal 42 Cent/Min. aus Mobilfunknetzen.